CE

14. Mai 2012 | Von Manfred Suthues in Lexikon

Die CE-Konformitätskennzeichnung besagt, dass eine Maschine bestimmten Richtlinien entsprechen muss, wenn sie am europäischen Markt angeboten wird. Auf jeder Maschine müssen folgende Mindestangaben deutlich lesbar angebracht sein: Name und Anschrift des Herstellers | CE-Zeichen | Serien- oder Typbezeichnung |  Seriennummer | unabdingbare Sicherheitshinweise |   Gewicht von Maschinenteilen zur Benutzung von Lastaufnahmemitteln. Anbaugeräte müssen ebenfalls mit diesen Angaben versehen werden.