Staplerfokus: Trennen Sie Fußgänger- und Staplerverkehr

30. Oktober 2019 | Von Manfred Suthues in Kolumnen & Tipps

Kollisionen können Sie durch eine einfache Verkehrsregelung mit getrennten Fahr- und Gehwegen verhindern

Im öffentlichen Straßenverkehr werden die langsamen Teilnehmer wo immer möglich von den schnellen getrennt. In Lagerhallen sind dies oft ganz anders aus. Da kommt schon öfter mal ein Fußgänger in unerwünschten Kontakt mit einem Gabelstapler – auch mit schwerwiegenden Folgen. Ein durchdachter Verkehrswegeplan verhindert, dass sich die Wege von Menschen und Maschinen kreuzen.

Gelbe und grüne Markierungen

Die Trennung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer ist im Lager ebenso wichtig wie auf der Straße. Mit Markierungen und Linien auf dem Boden können Sie Gabelstapler-Fahrwege und Gehwege kenntlich machen und trennen. Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten sofort und einfach erkennen können, welcher Weg für sie bestimmt ist. Dies kann beispielsweise durch eine Kombination von Symbolen und verschiedenfarbigen Linien auf dem Boden erreicht werden. Zum Beispiel gelb für Flurförderzeuge und grün für Fußgänger. Weiße Linien dienen zur Kennzeichnung von Lagerplätzen auf dem Boden und rote Linien führen zu Feuerlöschern oder Nottüren, die immer zugänglich bleiben müssen.

In Lagerhallen gibt es oft Bereiche, wie beim Kommissionieren, in denen viele Menschen gleichzeitig intensiv arbeiten. Erwägen Sie, getrennte Bereiche für wertschöpfende Tätigkeiten oder für die Versandvorbereitungen zu kennzeichnen. Die Arbeiter in diesen Zonen konzentrieren sich hauptsächlich auf ihre Aufgabe, nicht auf den Verkehr um sie herum, so dass eine einfache Linie auf dem Boden nicht ausreicht, um sie von den Gabelstaplerwegen fern zu halten. Deshalb sollten Sie diese Bereiche besser mit physischen Barrieren wie Tore abschirmen. Auch gibt es für Lager- und Produktionsstätten spezielle Ampeln und akustische Warneinrichtungen.

Fußgängerübergänge

Natürlich lässt es sich nie ganz verhindern, dass Fußgänger eine Gabelstapler-Fahrspur überqueren müssen. Um diese Querungen so sicher wie möglich zu machen, können Sie Fußgängerüberwege anlegen. Dabei weisen Symbole auf dem Boden die Gabelstaplerfahrer an, ihre Geschwindigkeit zu verringern und auf Fußgänger zu achten. Ist die Sicherheit dadurch noch nicht ausreichend gewährleistet, können Sie Tore oder Schranken installieren, die verhindern, dass Fußgänger die Strecke unachtsam überqueren.

Die Toröffnung von einer Halle zu einer anderen kann schnell zu einem Engpass werden. Dies sind meist sehr verkehrsbelebte Orte. Gleichzeitig ist die Sicht auf den Verkehr auf der anderen Seite des Tores eingeschränkt. Es ist ratsam, für Fußgänger Extratüren einzurichten, die von der Durchfahrt für Gabelstapler getrennt sind. Im Idealfall sollten diese nicht zu nah an der Gabelstaplerdurchfahrt sein, um zu verhindern, dass die Fußgänger versuchen, den einfacheren Weg zu wählen. Handläufe und Absperrungen können helfen, die Fußgänger zur Tür zu führen. Spezielle Toranlagen beispielsweise für Türen von Kantinen, Umkleideräumen oder Toiletten können verhindern, dass Mitarbeiter direkt beim Betreten des Lagers im Betriebsverkehr stehen.

Mit gutem Beispiel vorangehen

Die unmittelbare Umgebung eines Gabelstaplers ist sehr unfallträchtig. Wir können diese auch als Sicherheitszone auszeichnen – natürlich nicht mit auf dem Boden haftenden Markierungen, sondern mit Lichtlinien. Nehmen wir zum Beispiel das Mitsubishi Safety Zone System. Dieses besteht aus LED-Strahlern, die gut sichtbare rote Linien auf den Boden um den Stapler projizieren. Diese markieren den kleinsten Sicherheitsabstand, der von allen Mitarbeitern zum Stapler eingehalten werden muss.

Abschließend legen Sie die Nutzung von Maschinenstraßen, Gehwegen, Zebrastreifen und Eingängen für alle Mitarbeiter verbindlich fest. Vergessen Sie nicht, diese Vereinbarungen gelegentlichen Besuchern des Lagers wie Büroangestellten, Wartungstechnikern oder Gästen mitzuteilen. Und last but not least, gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran. Wenn die Chefs und Abteilungsleiter die Fußwege nicht nutzen, warum sollten dies dann die anderen Mitarbeiter tun?

Quelle: Staplerfokus.com