Hörmann Brandschutztüren: Minuten entscheiden
Im Zuge der neuen Produktnorm EN 16034 müssen sich Hersteller von Feuerschutztüren auf die neuen Anforderungen einstellen und auch für Planer und Verarbeiter ändert sich die Situation: die Türen werden zukünftig deutlich leichter miteinander zu vergleichen sein. Soweit zur Zukunft. Wie es sich mit Feuerschutztüren im Bestand verhält, erläutern Oliver Bardel von Hörmann und Markus Dörr von der Internationalen Prüfagentur für Türen und Tore (IPATT).
„Im Brandfall sind es oftmals nur wenige Minuten, die über Leben und Tod entscheiden. Im Eigenheim liegt der Entstehungsort eines Brandes meist in der Küche, bei der Wärmeerzeugung oder im Technikbereich. Leider werden die Bewohner nur allzu oft im Schlaf überrascht.“, berichtet Markus Dörr, Leiter der Internationalen Prüfagentur für Türen und Tore – IPATT KG. „Um ein Übergreifen von Feuer und Rauch zwischen den Nutzungseinheiten eines Gebäudes bis zur Flucht und dem Eintreffen der Feuerwehr zu verhindern, sehen die Landesbauordnungen den Einsatz von Feuerschutz- und teilweise auch von kombinierten Feuer- und Rauchschutztüren vor. Die im privaten Wohnungsbau üblichen feuerhemmenden T30-Türen halten den Durchtritt von Flammen unter Normbedingungen für mindestens 30 Minuten zurück. Außerdem ist der Temperaturanstieg auf der feuerabgewandten Seite durch eine aufwendige interne Isolierung begrenzt. Da momentan zugelassene Feuerschutztüren in Deutschland darüber hinaus auch noch dichtschließend sein müssen, also über eine 3-seitig umlaufende anschmiegende Dichtung verfügen, wird zusätzlich auch der Durchtritt von Rauch behindert. Noch hochwertiger sind Feuerschutztüren, die zusätzlich über eine Rauchschutzklassifizierung verfügen, wodurch der Durchtritt von Rauch und heißen Gasen noch effektiver begrenzt werden kann.“, so der Brandschutzexperte weiter.
Erst kürzlich wurde im saarländischen Hörmann Türenwerk Freisen eine 15 Jahre alte Feuerschutztür im Zuge von Umbaumaßnahmen ausgebaut und aus Gründen der Qualitätssicherung einer Feuerwiderstandsprüfung bei der IPATT KG unterzogen. Dabei erfüllte die Tür, die seit 1999 als Außentür eingebaut war, noch problemlos die Anforderungen nach DIN 4102-5 an die Feuerwiderstandsdauer T30. Für Prüfstellenleiter Markus Dörr ein erneuter Beweis für die sprichwörtliche Hörmann-Qualität.
Doch längst nicht alle Türen, die als Feuerschutztüren eingebaut wurden, halten den Anforderungen auch nach so langer Zeit noch Stand. Hinzu kommt heute ein deutlich verschärftes Prüf- und Klassifizierungsverfahren durch die Einführung europäischer Normen wie z.B. EN 1634-1 (Feuerwiderstandsdauer), EN 1634-3 (Rauchschutz) und EN 14600 (Anforderungen und Klassifizierung) im letzten Jahrzehnt. Ein unsachgemäßer Einbau sowie fehlende Wartung und Instandhaltung tun ihr Übriges. Aus diesen Gründen warnt Oliver Bardel, Verkaufsleiter des Hörmann Türenwerks in Freisen: „Der Auswahl der den bauseitigen Anforderungen entsprechenden Brandschutztüren für Neubauvorhaben und in der Renovierung ist erhöhtes Augenmerk zu schenken. Die Landesbauordnungen enthalten hierfür Auflagen an die Feuerwiderstandsdauer, das Dichtschließen, die Selbstschließung, deren Dauerfunktionstüchtigkeit und ggf. an den Rauchschutz, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind.“ Trotz dieser hohen Auflagen, kommt es jedoch immer wieder zu verheerenden Bränden. Gerade bei älteren bestehenden Gebäuden wird die Überprüfung und Wartung der Türen häufig vernachlässigt. Falls zum Beispiel schon Dichtungen vorhanden waren, sind diese häufig verschlissen oder gar nicht mehr vorhanden. Für Oliver Bardel ist daher klar, dass eine Brandschutztür mindestens einmal im Jahr fachmännisch geprüft werden sollte. Darüber hinaus empfiehlt er dem Betreiber auch selbst mindestens einmal monatlich zu prüfen, ob die Tür nach dem Öffnen selbsttätig, korrekt und vollständig schließt.
„Wir sind auf die neue europäische Produktnorm sehr gut vorbereitet“, informiert Oliver Bardel weiter. „Hörmann-Brandschutztüren werden seit 2000 parallel nach deutschen und europäischen Vorgaben geprüft. Die neue OD-Türenserie, deren Produktion bereits Ende letzten Jahres gestartet wurde, stellt ein komplett europataugliches Programm dar, das fit ist für die Anforderungen der neuen europäischen Produktnorm für Brandschutztüren EN 16034. Die Harmonisierung dieser Norm wurde am 10. Juli 2015 im Amtsblatt der EU bekannt gegeben. Die Koexistenzphase – und damit die Möglichkeit der CE-Kennzeichnung – beginnt am 1. Dezember 2015 und endet am 1. Dezember 2018. Über eine mögliche Verlängerung der Koexistenzphase wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Aufgrund der neuen und umfangreicheren Klassifizierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung, sind die Hörmann-Produkt- und Montageschulungen noch stärker als üblich frequentiert. Dies zeigt, dass sich die Branche intensiv auf die Neuerungen einstellt.“