So wichtig ist der Staplerschein!

30. Januar 2018 | Von Manfred Suthues in Kolumnen & Tipps

Eine weitverbreitete Meinung besagt, dass JEDER, der ein Fahrzeug bewegen kann und darf, auch mit einem Stapler fahren darf, sofern die von der Firma beauftragte Person die interne Fahrbewilligung ausstellt. Interessanterweise findet man diese Meinung auch heute noch in verschiedenen Firmenleitungen. Personen in leitender Funktion (Meister / Abteilungsleiter / Eigentümer / …) stellen einen für den Betrieb gültigen Ausweis aus, der Mitarbeiter scheinbar berechtigt, auf dem Firmengel.nde mit einem Stapler arbeiten zu dürfen.

Häufig sind Mitarbeiter im Lagerbereich nach einer kurzen Einschulung durch Kollegen mit einem Gabelstapler unterwegs, ohne sich der Verantwortung und Gefahr für sich und Dritte bewusst zu sein. Doch genau dies ist im Sinne der UVV-Richtlinien NICHT erlaubt! Denn hier treten besonders oft durch ungeschultes Personal schwerste Unf.lle mit einer hohen Zahl von Personen- und Sachsch.den auf.

Jeder muss beim Lenken eines Gabelstaplers folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Besondere Ausbildung gemäß Verordnung

2. Bestandene Prüfung

3. Gültiger Fahrausweis

4. Unterweisung am jeweiligen Stapler (anhand Betriebsanweisung!)

5. Fahrauftrag (innerbetrieblich)

6. 18. vollendetes Lebensjahr

7. K.rperliche und geistige Eignung (keine Behinderung – Gips etc., kein Alkohol) / G25

8. Verantwortungsbewusstsein

9. Zuverlässigkeit

Der notwendige Fahrauftrag wird vom Unternehmer erst nach einer Unterweisung über die Besonderheiten des Gerätes und des Arbeitsbereiches erteilt. Der Unternehmer kann diese Beauftragung bei Verstößen, regelmäßigen Beschädigungen an Waren, Infrastruktur oder Gabelstaplern entziehen.

Quelle: Praxisratgeber Gabelstapler, Innova Verlag, mehr unter www.innova-verlag.de