Das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird als Qualitätssiegel vergeben, wenn technische Arbeitsmittel der Bauartprüfung durch eine offiziell zugelassene Prüfstelle unterzogen wurden (Gerätesicherheitsgesetz). Mit der Neufassung der gesetzlichen Vorschriften in der EU wurde das Gerätesicherheitsgesetz an die Bestimmungen der „EG-Maschinen-richtlinie“ angeglichen. Somit kann auf das GS-Zeichen verzichtet werden, wenn die Kennzeichnungsgrundlagen mit der CE-Konformitätskennzeichnung sachidentisch sind.