Der uneingeschränkte Einsatz von Flurförderzeugen in Lagern erfordert einen Mindestabstand zwischen den Regalen bzw. den gestapelten Gütern, um alle möglichen Funktionen (Fahren, Heben, Senken, Ein- und Ausstapeln) auch ausführen zu können. Diesen Mindestabstand bezeichnet man als Arbeitsgangbreite, die natürlich von den Abmessungen des eingesetzten Flurförderzeuges abhängig ist. Ist im Typenblatt eines Gabelstaplers eine Arbeitsgangbreite von 4 Meter angegeben, so muss der Abstand zwischen den Regalen mindestens so groß sein.