Im Zuge der neuen Produktnorm EN 16034 müssen sich Hersteller von Feuerschutztüren auf die neuen Anforderungen einstellen und auch für Planer und Verarbeiter ändert sich die Situation: die Türen werden zukünftig deutlich leichter miteinander zu vergleichen sein. Soweit zur Zukunft. Wie es sich mit Feuerschutztüren im Bestand verhält, erläutern Oliver Bardel von Hörmann und Markus Dörr von der Internationalen Prüfagentur für Türen und Tore (IPATT).
„Im Brandfall sind es oftmals nur wenige Minuten, die über Leben und Tod entscheiden. Im Eigenheim liegt der Entstehungsort eines Brandes meist in der Küche, bei der Wärmeerzeugung oder im Technikbereich. Leider werden die Bewohner nur allzu oft im Schlaf überrascht.“, berichtet Markus Dörr, Leiter der Internationalen Prüfagentur für Türen und Tore – IPATT KG. „Um ein Übergreifen von Feuer und Rauch zwischen den Nutzungseinheiten eines Gebäudes bis zur Flucht und dem Eintreffen der Feuerwehr zu verhindern, sehen die Landesbauordnungen den Einsatz von Feuerschutz- und teilweise auch von kombinierten Feuer- und Rauchschutztüren vor. Die im privaten Wohnungsbau üblichen feuerhemmenden T30-Türen halten den Durchtritt von Flammen unter Normbedingungen für mindestens 30 Minuten zurück. Außerdem ist der Temperaturanstieg auf der feuerabgewandten Seite durch eine aufwendige interne Isolierung begrenzt. Da momentan zugelassene Feuerschutztüren in Deutschland darüber hinaus auch noch dichtschließend sein müssen, also über eine 3-seitig umlaufende anschmiegende Dichtung verfügen, wird zusätzlich auch der Durchtritt von Rauch behindert. Noch hochwertiger sind Feuerschutztüren, die zusätzlich über eine Rauchschutzklassifizierung verfügen, wodurch der Durchtritt von Rauch und heißen Gasen noch effektiver begrenzt werden kann.“, so der Brandschutzexperte weiter.
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