Quelle: Praxisratgeber Gabelstapler, www.innova-verlag.de
Gabelstapler sind vielseitige Transportmittel, die in fast jedem Unternehmen eingesetzt werden. Wird der Gabelstapler auch im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, dann gelten folgende Vorschriften und Gesetze:
■ Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge
(DGUV Vorschrift 68)
■ Straßenverkehrsgesetz (StVG)
■ Straßenverkehrsordnung (StVO)
■ Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
■ Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
■ Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Das bedeutet, dass zusätzliche Anforderungen an die Ausrüstung des Gabelstaplers und die Qualifikation des Staplerfahrers gestellt werden. In der StVO ist zunächst geregelt, wo bzw. wann öffentlicher Straßenverkehr gegeben ist. In der Verwaltungsvorschrift zu §1 StVO heißt es dazu wie folgt:
„Öffentlicher Verkehr findet auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese z.B. wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt ist.“