Die Tragfähigkeit ist die maximale Belastbarkeit eines Untergrundes oder Fahrzeuges.
Die Nenntragfähigkeit eines Gerätes wird auf dem Fabrikschild angegeben. Sie bezieht sich meist auf einen festgelegten Lastschwertpunkt (z.B. 500 mm) bei einer festen Hubhöhe (z.B. 3300 mm). Ein 2,0 Tonnen Stapler trägt die 2 Tonnen unter diesen Bedingungen. Die tatsächliche Tragfähigkeit wird durch Tests ermittelt und kann von der Nenntragfähigkeit abweichen. Die tatsächliche Tragfähigkeit ist auf dem Tragfähigkeitsschild am Stapler gut sichtbar angebracht.
Die Resttragfähigkeit ist eine sehr wichtige Größe für die Verwendung von Anbaugeräten. Mit Anbaugeräten vermindert sich die tatsächliche Tragfähigkeit des Flurförderzeuges von der Nenntragfähigkeit durch das entsprechende Gewicht des Anbaugerätes, das ja zusätzlich zu heben ist. Außerdem verlagert sich der Lastschwerpunkt. Die Resttragfähigkeit muss immer zur Gewährleistung der Standsicherheit des entsprechenden Fahrzeuges berücksichtigt werden.
Der Lastschwerpunktabstand, der auch Schwerpunktabstand heißt, ist bei Flurförderzeugen mit Hubeinrichtung der Abstand zwischen der Gabelferse und dem Lastmittelpunkt. Im Tragfähigkeitsdiagramm, das an jedem Hubgerüst angebracht ist, kann man den Lastschwerpunktabstand ablesen. Vom LSP ist die Größe der zulässigen Hublast abhängig, da sich mit zunehmender Hubhöhe der Lastschwerpunktabstand vergrößert und die Standsicherheit vermindert wird.